Teilnahme- und Haftungsbedingungen

Teilnahme- und Haftungsbedingungen der Go&Change gemeinnützige UG

  1. Vertragsbestandteil.
    Diese Teilnahme- und Haftungsbedingungen finden Anwendung für alle Veranstaltungen der Go&Change gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) sowie für jeden Aufenthalt außerhalb der Veranstaltungen. Sie sind Vertragsbestandteil zwischen der Go&Change gUG und dem Gast.
  2. Selbstverantwortung.
    Unser höchstes Anliegen ist, dass jeder Mensch von seiner vollen Selbstverantwortung Gebrauch macht. Wir wollen hier einen Raum kreieren, in dem Jeder für sich und seine Entwicklung volle Verantwortung übernimmt und für jeden Schritt den wir zusammen gehen, eine bewusste Entscheidung trifft. Die Veranstalter sind keine Dienstleister, die Heilung oder Entwicklung verkaufen, sondern Menschen, die ihre Erfahrungen und Kompetenzen einem gemeinsamen Entwicklungsraum zur Verfügung stellen. Dabei darf in diese Erfahrung und Kompetenz vertraut werden, ohne jedoch die Verantwortung für eigene Handlungen und deren Konsequenzen abzugeben.
  3. Wir-Kultur. Als Beitrag zur Erforschung der neuen Wir-Kultur, verpflichtet sich der Teilnehmer an allen gemeinsamen Terminen während einer Veranstaltung teilzunehmen und nur bei wichtigem Grund und vorheriger Absprache fern zu bleiben.
  4. Datenschutz.
    Mit der Anmeldung ist der Gast mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt die Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Gastes (neben der Nutzung während des Anmeldevorgangs und der Veranstaltung) zu dem Zweck, der Gast auch zukünftig Newsletter, Einladungen, Veranstaltungsinformationen u.ä. zu übersenden. Der Gast kann der Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Dem Gast ist bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können.
  5. Fotos, Videos, Tonaufnahmen oder ähnlicher Aufzeichnungen.
    Zum Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten ist die Anfertigung von Fotos, Videos, Tonaufnahmen oder ähnlicher Aufzeichnungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können nur durch vorherige schriftliche Zustimmung der Go&Change gUG gestattet werden. Verstößt der Gast gegen dieses Verbot, kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Go&Change gUG behält sich vor, selbst oder durch ihrerseits beauftragte Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung Fotos, Videos, Tonaufnahmen oder ähnliche Aufzeichnungen anzufertigen. Go&Change gUG wird keine Fotos, Videos oder Tonaufnahmen ohne vorherige Absprache mit dem Gast für externe Zwecke wie Werbung, Medien etc. nutzen.
  6. Wort- und Wortbildmarken. Unterlagen.
    Die Wort- und Wortbildmarken der Go&Change gUG sowie die Veranstaltungsunterlagen genießen urheberrechtlichen Schutz. Der Gast verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese Wort- und Wortbildmarken sowie weitere Marken und Kennzeichen ohne vorheriges schriftliches Einverständnis zu nutzen.Die Vervielfältigung der Veranstaltungsunterlagen ist nur für den privaten Gebrauch gestattet. Für darüber hinausgehende Verwendungen ist die schriftliche Genehmigung der Go&Change gUG einzuholen.
  7. Minderjährige.
    Bei der Anmeldung Minderjähriger muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Aufsicht wird nicht durch die Go&Change gUG gewährleistet und obliegt der/den begleitenden Person(en).
  8. Veranstaltungsdurchführung und -erfolg.
    1. Die Go&Change gUG behält sich vor, angekündigte Veranstaltungen zu modifizieren sowie zeitliche oder örtliche Verschiebungen vorzunehmen. Ein solcher Wechsel berechtigt den Gast nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr oder dem Ersatz weiterer Kosten.
    2. Die Go&Change gUG behält sich vor, die Veranstaltung wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses, das nicht in ihrem Einflussbereich liegt (z.B. wegen höherer Gewalt, Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse), abzusagen. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung oder den Ersatz von eventuellen Kosten bzw. Arbeitsausfall oder sonstiger Schadensersatzansprüche für den Gast entsteht dadurch nicht. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
    3. Soweit eine Veranstaltungsbeschreibung eine Zielstellung beschreibt, wird keine Zielerreichung garantiert.
    4. Die Go&Change gUG haftet nicht für die Inhalte der Veranstaltung und/oder der begleitenden Unterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
  9. Stornierung und Rücktritt von der Veranstaltung.
    Sie können jederzeit von der Teilnahme der Veranstaltung zurücktreten. Ein Rücktritt kann mündlich, in Absprache mit unseren Veranstaltern, schriftlich per Mail oder telefonisch erfolgen. Im Falle eines Rücktritts fallen Stornokosten an. Erfolgt der Rücktritt mehr als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, so fallen keine Kosten an. Erfolgt der Rücktritt innerhalb einer Woche vor der Veranstaltung, wird die Hälfte der Unkosten zurückerstattet Erfolgt der Rücktritt während der Veranstaltung, wird kein Restbetrag erstattet.
  10. Weisungen und Anordnungen, Hausordnung. Haustiere. Offenes Feuer.
    1. Der Gast, jede Begleitperson und jeder Besucher wird mit dem Betreten des Klostergeländes Maria Schnee die Weisungen und Anordnungen der Bewohner und Weisungsbefugten befolgen, insbesondere wird die jeweils geltende Hausordnung von dem Gast beachtet und eingehalten. Zuwiderhandlungen gegen solche Weisungen und Anordnungen oder bei Verstößen gegen die Hausordnung berechtigen die Go&Change gUG ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der vollen Teilnahmegebühr, den Gast von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Gast das Ziel der Veranstaltung oder andere Gäste gefährdet.
    2. Das Mitbringen von Haustieren ist verboten. Das Entfachen offener Feuer, Kerzen und das Rauchen auf dem Klostergelände ist – mit Ausnahme an den dafür vorgesehenen und ausgezeichneten Plätzen – untersagt.
  11. Gesundheit.
    Mit der Anmeldung bestätigt der Gast, dass er eine gültige und ausreichende Krankenversicherung besitzt und keine der Teilnahme an der Veranstaltung entgegenstehenden gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Die Veranstaltungen haben teilweise Selbsterfahrungscharakter und ersetzen keine Therapie. Die Teilnehmer übernehmen die volle Verantwortung für ihre eigene psychische, emotionale und körperliche Belastbarkeit; aus eventuellen Folgen können keine Ansprüche abgeleitet werden. Jede/r Teilnehmer/in verpflichtet sich, die Leitung vor Veranstaltungsbeginn darüber zu informieren, wenn sie körperlich oder psychisch nicht voll belastbar ist und es Auswirkungen auf die Teilnahme hat.
  12. Haftung. Verjährung.
    1. Die Go&Change gUG weist die Gäste daraufhin, dass diese die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb des Geländes des Klosters Maria Schnee und während der Veranstaltung tragen und für durch sie verursachte Schäden selbst aufkommen müssen.
    2. Die Go&Change gUG haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr verursacht worden sind. Außerdem haftet sie für fahrlässige Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Gastes führen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Go&Change gUG nur, sofern es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine Pflicht ist vertragswesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen durfte; die Rechte der Go&Change gUGnach Ziff. 6 bleiben davon unberührt. Dabei ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus ist eine Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
    3. Schadenersatzansprüche gegen die Go&Change gUG, die aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten resultieren, sowie sonstige gewährleistungsrechtliche Ansprüche verjähren nach Ablauf von zwölf Monaten seit ihrer Entstehung.
    4. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere wg. der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  13. Sonstiges.
    1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Teilnahme- und Haftungsbedingungen berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Vertragspartner werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke der Teilnahme- und Haftungsbedingungen.
    2. Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahme- und Haftungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser Regelung wird nicht gewahrt durch E-Mail oder andere elektronische Übertragungsformen.